Informationsquellen zur Einreichung einer Diskriminierungsbeschwerde
Das CRC schützt die Bürgerrechte Einzelner in Bezug auf:
• die Bewerbung bei
• die Teilnahme an
• die Arbeit für
• oder den Kontakt mit vom US-Arbeitsministerium unterstützten Programmen und Maßnahmen
Das CRC kann in der Regel keine Beschwerden von Bürgern bearbeiten, die sich bei privaten Arbeitgebern beworben haben, bei ihnen angestellt sind oder von ihnen gekündigt wurden. Das CRC kann darüber hinaus keine Beschwerden im Zusammenhang mit Programmen und Maßnahmen bearbeiten, die nicht vom US-Arbeitsministerium unterstützt werden.
In diesem Dokument werden die Möglichkeiten zur Unterstützung durch das CRC erläutert. Für Fälle, in denen das CRC nicht die richtige Anlaufstelle ist, enthält diese Liste Informationen zu anderen Bundesbehörden, die möglicherweise tätig werden können.
Das CRC befasst sich auch mit Beschwerden, die von Bewerbern und Mitarbeitern des US-Arbeitsministeriums (U.S. Department of Labor, DOL), jedoch nicht von anderen Bundesbehörden eingereicht werden. Weitere Informationen über das Amt zur Durchsetzung interner Rechtsvorschriften (Office of Internal Enforcement) des US-Arbeitsministeriums finden Sie unter http://www.dol.gov/agencies/oasam/programs/crc/internal-enforc-complaints
Informationen über…
Programme und Aktivitäten des CRC
Einreichung einer Diskriminierungsbeschwerde beim CRC
Weitere US-Bundesbehörden, die für den Schutz Ihrer Bürgerrechte zuständig sind
Sonstige Programme des US-Arbeitsministeriums
Amt für Entschädigungsprogramme bei Arbeitsunfällen/Arbeitsunfähigkeit (Office of Workers’ Compensation Programs, OWCP) und Arbeitslosenversicherung
Informationsquellen auf staatlicher und kommunaler Ebene
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Weitere Informationen über Hilfestellungen
Weitere Quellenhinweise
Programme und Aktivitäten des CRC
Die Aufgabe des CRC besteht in der Verwaltung und Durchsetzung von Gesetzen für:
- Empfänger von Beihilfen gemäß Titel 1 des Arbeitsförderungsgesetzes (Workforce Investment Act,WIA)
- Die im WIA Artikel 121 (b) aufgeführten One-Stop-Partner (One Stop bedeutet die Zusammenfassung aller vorhandenen Programme zur Arbeitsförderung), die Ausbildungs- oder Fortbildungsmaßnahmen über das One-Stop/American Job Center anbieten
- US-bundesstaatliche Regierungen und Kommunalverwaltungen sowie sonstige öffentliche Institutionen, die Arbeitsförderungs-Programme und Maßnahmen anbieten, unabhängig davon, ob diese staatliche Zuschüsse für Zwecke im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung erhalten
- Empfänger von Beihilfen aus Programmen des US-Arbeitsministeriums, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen
Beispiele:
- WIA-Programme für Erwachsene, Jugendliche und Arbeitslose mit Vermittlungshindernissen (dislocated workers)
- US-bundesstaatliche Arbeitsvermittlungsprogramme
- Beschäftigungsprogramm im Rahmen gemeinnütziger Arbeit für ältere Arbeitslose (Senior Community Service Employment Program for older workers, SCSEP)
- Programme im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (Trade Assistance Act)
- US-bundesstaatliche Beschäftigungs- und Bildungsprogramme für US-amerikanische Ureinwohner, Migranten und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft (Federal employment and training programs for Native Americans and migrant and seasonal farm workers)
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsbeschaffungs- und Berufsbildungsprogramm für arbeitslose Jugendliche (Job Corps)
- sonstige Förderprogramme, die von Behörden des US-Arbeitsministerium verwaltet werden, etwa von der US-Bundesbehörde für Bergwerkssicherheit und Gesundheitsschutz (Mine Safety and Health Administration, MSHA), von der US-Bundesbehörde für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Occupational Safety and Health Administration, OSHA) und vom Beschäftigungs- und Ausbildungsdienst für Veteranen (Veterans’ Employment and Training Service, VETS)
Die mit der Durchsetzung externer Rechtsvorschriften befasste Abteilung des CRC (Office of External Enforcement, OEE) bearbeitet, untersucht und entscheidet über Diskriminierungsbeschwerden aufgrund:
- der ethnischen Zugehörigkeit
- der Hautfarbe
- der Religionszugehörigkeit (einschließlich aufgrund mangelnder Anpassung)
- der nationalen Herkunft (einschließlich beschränkter Englischkenntnisse)
- des Alters
- des Geschlechts (einschließlich Schwangerschaft und Geschlechtsidentität)
- einer Behinderung (einschließlich der fehlenden Zugänglichkeit von Einrichtungen, einschließlich angemessener Veränderungen, Anpassungen oder effektiver Kommunikation) oder
- der politischen Meinung
In bestimmten Fällen kann das CRC auch im Zusammenhang mit den im Folgenden aufgeführten Kriterien/Sachverhalten Schritte zur Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen einleiten:
- Staatsbürgerschaft/Status als rechtmäßiger Einwanderer mit einer Arbeitserlaubnis für die USA (gültig für Personen, die an WIA-Programmen, anderen Programmen oder Aktivitäten teilnehmen, die über das One-Stop System von einem One-Stop-Partner angeboten werden)
- Teilnahme an einem Programm oder einer Aktivität, die gemäß WIA Titel I finanziell gefördert wird
- Sexuelle Orientierung oder Elternstatus (untersagt in staatlichen Ausbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, wie z.B. des Job Corps)
Das CRC befasst sich auch mit Beschwerden im Zusammenhang mit:
- Einreichung einer Diskriminierungsbeschwerde
- Widerstand gegen eine Praxis, die nach den Grundrechten untersagt ist oder
- Informationsbereitstellung, Aussage oder anderweitige Beteiligung an Untersuchungen, Prüfungen der Einhaltung von Vorschriften, Anhörungen oder anderen mit der Durchsetzung von Grundrechten in Zusammenhang stehenden Aktivitäten
Repressalien gegen oder Einschüchterung von Personen, die die folgenden Maßnahmen in Bezug auf Nichtdiskriminierung oder Chancengleichheit in einem der genannten Programme und Aktivitäten ergreifen:
Einreichung einer Beschwerde beim CRC
Wenn Sie der Meinung sind, dass das CRC für Ihre Beschwerde zuständig ist, reichen Sie Ihre Beschwerde innerhalb von 180 Tagen nach dem anzuzeigenden Diskriminierungsfall direkt beim CRC ein. Beschwerdeführer werden gebeten, das Beschwerdeformular (Complaint Information Form, CIF) und das Formular zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung auszufüllen, die unter http://www.dol.gov/oasam/programs/crc/DL1-2014A-Rev-April-2011.pdf bereitgestellt werden.
Informationen und Formulare in anderen Sprachen finden Sie unter:
- Como presentar una queja (Spanisch)
- Kako Podneti Žalbu Protiv Diskriminacije(Bosnisch)
- Как подать жалобу о нарушении равенства прав человекаe (Russisch)
- 公平機會申訴(Chinesisch)
- Cách Nộp Đơn Khiếu Nại về Phân Biệt Đối Xử(Vietnamesisch)
Werden Beschwerdeformular und Formular zur datenschutzrechtliche Einwilligung nicht direkt mit der Beschwerde eingereicht, erhalten Sie die Formulare per Post. In diesem Fall müssen Sie die Formulare ausfüllen und unterzeichnet zurücksenden. Ohne diese Formulare kann das CRC eine Beschwerde nicht bearbeiten. Beschwerdeformular und Formular zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung können beim CRC folgendermaßen eingereicht werden:
- Einsendung per Post an: Director, Civil Rights Center
- per Fax an: (202) 693-6505, ATTENTION: Office of External Enforcement (max. 15 Seiten)
- per E-Mail an: CRCExternalComplaints@dol.gov
ATTENTION: Office of External Enforcement
U.S. Department of Labor
200 Constitution Avenue, NW
Room N-4123
Washington, DC 20210
Alle Beschwerden müssen unabhängig von der Form der Einreichung folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Beschwerdeführers (die Person, welche den Vorwurf der Diskriminierung erhebt)
- Name und Adresse der Partei, die die vorgeworfene Diskriminierung begangen hat
- eine hinreichende Beschreibung der Umstände der Diskriminierung, um den Sachverhalt für einen mit der Angelegenheit nicht vertrauten Leser verständlich zu erläutern
- Zeitpunkt des Vorgangs
- die Rechtsgrundlage (Grund für die Diskriminierung (z.B. ethnische Zugehörigkeit, Alter, nationale Herkunft) und
- die Unterschrift des Beschwerdeführers bzw. Unterschrift seines bevollmächtigten Vertreters (falls vorhanden)
Das CRC prüft sämtliche eingehenden Beschwerden dahingehend, ob das CRC die Beschwerde bearbeiten kann und ob sie fristgerecht eingereicht wurde. Falls die Beschwerde nach Auffassung des CRC nicht fristgerecht eingereicht wurde oder das CRC die Beschwerde nicht bearbeiten kann, wird der entsprechende Fall nicht untersucht. Falls das CRC eine Beschwerde nicht bearbeiten kann, schlägt es dem Beschwerdeführer möglicherweise andere Anlaufstellen und Behörden vor, die ihn unterstützen können.
Bei Annahme der Beschwerde wird dem Fall ein Untersuchungsbeauftragter zugewiesen. Im Verlauf dieses Verfahrens werden Sie unter Umständen gebeten, zusätzliche Informationen zu übermitteln. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse erstellt das CRC einen schriftlichen Bericht darüber, ob eine Verletzung von Rechten vorliegt.
Einreichung von Beschwerden bei anderen Bundesbehörden
Jede Bundesbehörde, die Beihilfen gewährt, ist für die Untersuchung von Diskriminierungsbeschwerden zuständig. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie oder andere Personen diskriminiert werden, können Sie eine Beschwerde bei derjenigen Bundesbehörde einreichen, die für die Förderungsprogramme zuständig ist, bei denen die vorgebliche Diskriminierung stattfindet/stattgefunden hat. In bestimmten Fällen sind sowohl das CRC als auch andere Bundesbehörden für die Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze zuständig. Das CRC ist berechtigt, je nach Grundlage der Beschwerde den vorgeblichen Diskriminierungsfall zur Untersuchung an eine andere Bundesbehörde weiterzuleiten.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Optionen und Informationsquellen, die Sie bei der Entscheidung unterstützen können, welche Behörde für die Bearbeitung Ihrer Diskriminierungsbeschwerde in Frage kommt.
Das Amt für Bürgerrechte im US-Bildungsministerium (Office for Civil Rights at the Department of Education) ist für die Durchsetzung von Bundesgesetzen zuständig, welche Diskriminierung in vom Bildungsministerium bezuschussten Programmen oder Aktivitäten untersagen. Darunter fallen: Zulassungsverfahren, Einstellung, Beihilfen, Studiengänge, Behandlung von Studierenden und Dienstleistungen für Studierende, Beratung und Betreuung, Lehrfächer, Zuteilung zu Unterrichtskursen, Benotung, Aus- und Weiterbildung, Sport, Wohnungsbau und Beschäftigung. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie oder eine Ihnen bekannte Person von einer berufsbildenden oder öffentlichen Schule, einem College, einer Universität oder einer privaten Schule diskriminiert werden, die finanzielle Unterstützung erhält, wenden Sie sich unter folgender Adresse an das Amt für Bürgerrechte im US-Bildungsministerium:
U.S. Department of Education
Office for Civil Rights
400 Maryland Avenue, SW
Washington, DC 20202-1100
Telefon 1-800-421-3481/TTY: 1-800-877-8339
http://www2.ed.gov/about/offices/list/ocr/index.html?src=oc
Das Amt für Bürgerrechte des US-Ministeriums für Gesundheitspflege und Soziale Dienste (U.S. Department of Health and Human Services Office of Civil Rights) unterstützt Sie beim Schutz gegen Diskriminierung in bestimmten Programmen der Gesundheitspflege und sozialen Dienste. Diese Programme umfassen beispielsweise Krankenhäuser, Kurkliniken, Pflegeheime, Medicaid- und Medicare-Gesundheitsorganisationen, Sozialhilfeprogramme, Tagesbetreuungseinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken, Gesundheitsfürsorgeprogramme für Kinder, Behandlungszentren für Alkoholkranke und Drogenabhängige, Adoptionsagenturen sowie psychiatrische Einrichtungen und Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Behinderung, Alter, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit von einer staatlichen oder kommunalen Gesundheits- oder Sozialdienst-Behörde diskriminiert werden oder wurden, wenden Sie sich unter folgender Adresse an das Amt für Bürgerrechte des US-Ministeriums für Gesundheitspflege und Soziale Dienste:
U.S. Department of Health and Human Services
Office for Civil Rights
200 Independence Avenue, SW, Rm. 509F HHS Blg.
Washington, DC 20201
Telefon 1-800-368-1019/TTY (800) 537-7697
http://www.hhs.gov/ocr/office/index.html
Das Ressort Bürgerrechte des US-Justizministeriums (U.S. Department of Justice Civil Rights Division) hat die Aufgabe, die Bürger- und Grundrechte aller Amerikaner, insbesondere die der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, zu schützen. Das Ressort setzt Bundesgesetze durch, welche die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Religionszugehörigkeit, Familienstand und nationaler Herkunft untersagen. Die Aufgabenbereiche des Ressorts sind auf elf Abteilungen verteilt. Zu diesen zählen:
- Die Abteilung für arbeitsrechtliche Verfahren (Employment Litigation Section) – sie ist für die Durchsetzung des US-Arbeitsschutzgesetzes für die Einstellung und Wiedereinstellung in uniformierten Diensten von 1994 (Uniformed Services Employment and Reemployment Rights Act of 1994, USERRA) gegenüber staatlichen und kommunalen Arbeitgebern sowie privaten Arbeitgebern gegenüber zuständig. Dieses Gesetz untersagt Arbeitgebern, Arbeitnehmer oder Bewerber aufgrund ihrer Vergangenheit oder einer gegenwärtigen oder künftigen Pflicht zum Militärdienst zu diskriminieren oder ihnen gegenüber Vergeltungsmaßnahmen auszuüben.
- Die Abteilung Wohnungswesen und Bürgerrechte (Housing and Civil Enforcement Section) – sie befasst sich mit dem Schutz der fundamentalen Grundrechte. Dazu gehört der Schutz vor Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum, das Recht auf Gleichbehandlung beim Zugang zu Krediten, das Recht zur Gründung einer Geschäftsniederlassung, die öffentliche Unterkünfte anbietet, sowie das Recht auf freie Religionsausübung.
- Die Abteilung Sonderberatung zu unlauteren Beschäftigungspraktiken bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer (Office of Special Counsel for Immigration-Related Unfair Employment Practices) – sie ist mit der Durchsetzung der Antidiskriminierungsbestimmung (§ 274B) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act, INA), 8 U.S.C. § 1324b. betraut. Dieses Bundesgesetz untersagt: 1) die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit bei der Einstellung, Kündigung, Anwerbung oder Empfehlung gegen Gebühr 2) die Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft bei der Einstellung, Kündigung, Anwerbung oder Empfehlung gegen Gebühr 3) die missbräuchliche Verwendung von Dokumenten und 4) Vergeltungsmaßnahmen oder Einschüchterung.
- Die Abteilung Besondere Rechtsstreitigkeiten (Special Litigation Section) – befasst sich mit dem Schutz von Bürgerrechten in folgenden Bereichen: 1) Bürgerrechte in staatlichen oder kommunalen Einrichtungen, darunter: Gefängnisse, Jugendstrafanstalten und Gesundheitseinrichtungen für Menschen mit Behinderung 2) Rechte von Menschen mit Behinderung auf Dienstleistungen in ihren Gemeinden statt in Einrichtungen 3) Rechte von Menschen, die mit der staatlichen oder lokalen Polizei oder dem Sheriff-Department interagieren 4) Rechte von Jugendlichen, für die das Jugendstrafrecht gilt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:
U.S. Department of Justice
Civil Rights Division
950 Pennsylvania Ave., NW
Washington, DC 20530
Telefon (202) 514-4609/TTY (202) 514-0716
http://www.justice.gov/crt/complaint/
Die Abteilung des US-Landwirtschaftsministeriums für die Geltendmachung und gerichtliche Zuerkennung von Eigentumsrechten (U.S. Department of Agriculture Office of Adjudication and Compliance) bearbeitet Beschwerden über Diskriminierung in landwirtschaftlichen Programmen. Die beim Landwirtschaftsministerium eingereichten Beschwerden können sich auf Diskriminierung in Entwicklungsprogrammen (Extension Programs), im Lebensmittelmarken-Programm (Food Stamp Program, SNAP), in Förderungsprogrammen für den Mietwohnungsbau im ländlichen Raum (Rural Rental Housing Programs) und in Entwicklungsprogrammen für Versorgungsdienstleistungen im ländlichen Raum (Rural Utility Programs) zur Bereitstellung von Telefonanschlüssen, Elektrizitätsversorgung oder Kanalisation beziehen.
Auch im Wohnungswesen gelten Gesetze oder Verordnungen, die Diskriminierung aufgrund des Familienstands und der Religionszugehörigkeit untersagen. Wenn Sie Ihrer Meinung nach in einem der oben genannten Programme oder in einem anderen Programm, das vom US-Landwirtschaftsministerium finanzielle Unterstützung erhält, diskriminiert wurden, wenden Sie sich bitte unter folgender Adresse an die Abteilung für Bürgerrechte des US-Landwirtschaftsministeriums:
U.S. Department of Agriculture
Office of Adjudication and Compliance
1400 Independence Avenue, SW
Washington, DC 20250-9410(202) 260-1026
Telefon (866) 632-9992/TDD (202) 401-0216
Fax (202) 690-5686
www.usda.gov/cr
Das Ressort Faires Wohnrecht und Chancengleichheit (Office of Fair Housing and Equal Opportunity, FHEO) des US-Ministeriums für Wohnungsbau und Stadtentwicklung (U.S. Department of Housing and Urban Development Office of Fair Housing and Equal Opportunity) ist für die Durchsetzung der Gesetze zur Gleichbehandlung aller Amerikaner im Rahmen des Behindertengesetzes (Disabilities Act) zuständig. Das Ressort schlichtet Rechtsstreitigkeiten, führt Anhörungen und Studien durch, sagt in Gerichtsverfahren aus und bietet öffentliche Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme sowie technische Unterstützung an. Wenn Ihrer Ansicht nach Ihre Bürgerrechte bei dem Versuch, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu mieten, verletzt wurden, wenden Sie sich bitte unter folgender Adresse an das Ressort Faires Wohnrecht und Chancengleichheit (Office of Fair Housing and Equal Opportunity, FHEO) des US-Ministeriums für Wohnungsbau und Stadtentwicklung:
U.S. Department of Housing and Urban Development
Office of Fair Housing and Equal Opportunity
451 Seventh Street, SW, Room 5204
Washington, DC 20410
Telefon (202) 708-1112/TTY (202) 708-1455
http://portal.hud.gov/hudportal/HUD?src=/program_offices/fair_housing_equal_opp
Das CRC kann keine Diskriminierungsbeschwerden bearbeiten, die gegen private Arbeitgeber eingereicht werden. Das CRC leitet diese Beschwerden an die US-Bundesgleichstellungsbehörde (U.S. Equal Employment Opportunity Commission, EEOC) weiter. Die EEOC ist eine eigenständige Bundesbehörde, die zur Durchsetzung der Bürgerrechtsgesetze berechtigt ist, die für die meisten privaten Arbeitgeber gelten. Das CRC kann auch keine Beschwerden bearbeiten, die sich gegen Auftragnehmer der Regierung richten. Das CRC leitet diese Beschwerden an das Ressort des US-Arbeitsministeriums weiter, das für die Überwachung der Einhaltung der Programme zur Gleichstellung von Arbeitnehmern durch Auftragnehmer (Office of Federal Contract Compliance Programs, OFCCP) zuständig ist.
U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC)
Im Rahmen der Bekämpfung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf durch Arbeitgeber, die keine finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten, ist die EEOC für die Durchsetzung von Bundesgesetzen zuständig, die eine Diskriminierung von Bewerbern oder Angestellten aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft), nationaler Herkunft, Alter (40 oder älter), Behinderung oder genetischer Daten untersagen. Ebenso untersagt ist die Diskriminierung einer Person, weil sie eine Beschwerde oder Klage wegen Diskriminierung eingereicht oder sich an einer Untersuchung oder einem Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz beteiligt hat. Die Diskriminierung durch Arbeitgeber mit mindestens 15 Beschäftigten ist in allen Bereichen des Einstellungs- und Beschäftigungsverfahrens einschließlich Bewerbung, Einstellung, Kündigung, Beförderung, Weiterbildung, Entlohnung oder sonstigen Anstellungsbedingungen untersagt. Wenn Sie Ihrer Meinung nach von Ihrem Arbeitgeber diskriminiert wurden, wenden Sie sich bitte unter folgender Adresse an die US-Bundesgleichstellungsbehörde (U.S. Equal Employment Opportunity Commission):
U.S. Equal Employment Opportunity Commission
131 M Street, NE
Washington, DC 20507
Telefon 1-800-669-4000/TTY 1-800-669-6820
http://www.eeoc.gov/
Für eine Übersicht zum Gleichstellungsverfahren im öffentlichen Sektor (für Staatsangestellte, die nicht beim Arbeitsministerium beschäftigt sind), stehen außerdem die folgenden Informationsquellen zur Verfügung:
http://www.eeoc.gov/federal/fed_employees/complaint_overview.cfm
Staatsangestellte, die nicht beim US-Arbeitsministerium beschäftigt sind, finden unter den folgenden Informationsquellen eine Liste mit den Leitern der Abteilungen Gleichstellung (EEO Directors) verschiedener Bundesbehörden bzw. eine Anleitung, um den für sie zuständigen Gleichstellungsbeauftragten zu finden:
http://www.eeoc.gov/federal/eeo_directors.cfm
Das Ressort des US-Arbeitsministeriums für die Überwachung der Einhaltung der Programme von Arbeitnehmern durch öffentliche Auftragnehmer (U.S. Department of Labor’s Office of Federal Contract Compliance Programs) ist für die Einhaltung der Vertragspflichten im Rahmen von Fördermaßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen und der Gleichstellung von Bewerbern und Lohnempfängern durch Auftragnehmer des öffentlichen Sektors zuständig. Wenn Sie Ihrer Meinung nach von einem Arbeitgeber diskriminiert werden, der Auftragnehmer einer Bundesbehörde ist, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
U.S. Department of Labor
Office of Federal Contract Compliance Programs
200 Constitution Ave., NW, Rm C3310
Washington, DC 20210
Telefon 1-800-397-6251
http://www.dol.gov/ofccp/index.htm
Sonstige Programme des US-Arbeitsministeriums
Das CRC kann mutmaßliche Diskriminierungsfälle ausschließlich innerhalb der Programme untersuchen, für die es zuständig ist. Sollten Sie demnach eine Beschwerde haben, die sich nicht auf eine Diskriminierung bezieht, sondern auf die Art und Weise, in der das Programm durchgeführt oder allgemein verwaltet wird, sollten Sie sich an die für das Programm zuständige Behörde wenden.
Das CRC ist darüber hinaus nicht für die Durchsetzung anderer Arbeitsschutzgesetze zuständig, wie Gesetze zur Einhaltung des Mindestlohns, zur Vergütung von Überstunden, zur bevorzugten Einstellung von Veteranen und zur Zahlung von Renten und Pensionen. Der folgenden Liste können Sie die für Ihren Fall möglicherweise zuständige Behörde des US-Arbeitsministeriums entnehmen:
Agentur des US-Arbeitsministeriums | Website |
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Verwaltungsbehörde für Arbeit, Aus- und Weiterbildung (Employment and Training Administration, ETA) – Bescheinigung über die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter | |
Verwaltungsbehörde für Arbeit, Aus- und Weiterbildung (Employment and Training Administration, ETA) – Arbeitslosenversicherung | |
Verwaltungsbehörde für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Occupational Safety and Health Administration, OSHA) | |
Abteilung Löhne und Gehälter (Wage and Hour Division, WHD) | |
Verwaltungsbehörde der Sozialleistungen und Altervorsorge für Arbeitnehmer (Employee Benefits Security Administration, EBSA) | |
Verwaltungsbehörde für Bergwerkssicherheit und Gesundheitsschutz (Mine Safety and Health Administration, MSHA) | |
Verwaltungsbehörde für Arbeit, Aus- und Weiterbildung (Employment and Training Administration, ETA) – | |
Behörde Arbeitsbeschaffung, Aus- und Weiterbildung für Veteranen (Veterans’ Employment and Training Service, VETS) | |
Verwaltungsbehörde für Arbeit, Aus- und Weiterbildung (Employment and Training Administration, ETA) – | |
Amt für die Durchsetzung und Verwaltung von Standards im Rahmen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassungen (Office of Labor-Management Standards, OLMS) |
Bei Anliegen in Bezug auf Probleme am Arbeitsplatz, die nicht mit Diskriminierung in Zusammenhang stehen, sollten Sie sich an eine andere, für diese Probleme zuständige Behörde des US-Arbeitsministeriums wenden. Eine vollständige Liste aller Unterorganisationen und Behörden finden Sie unter www.dol.gov/dol/organization.htm. Viele dieser Behörden sind für die Durchsetzung umfassenderer Gesetze in Bezug auf private Arbeitgeber zuständig. Die Abteilung Löhne und Gehälter (The Wage and Hour Division, WHD) setzt sich z.B. dafür ein, dass Arbeitnehmer angemessen und ihrer Arbeitszeit entsprechend entlohnt werden. Die Kontaktadressen der lokalen WHD-Zweigstellen finden Sie unter www.dol.gov/whd/america2.
Amt für Entschädigungsprogramme bei Arbeitsunfällen/Arbeitsunfähigkeit (Office of Workers’ Compensation Programs, OWCP) und Arbeitslosenversicherung
In den meisten Fällen kann das CRC Entscheidungen der zuständigen Ämter für Entschädigungsprogramme bei Arbeitsunfällen/Arbeitsunfähigkeit (Office of Workers’ Compensation Programs, OWCP) und Arbeitslosenversicherung weder überprüfen noch aufheben. Wir sind nur zur Untersuchung von Fällen befugt, die eine vorgebliche Diskriminierung während des Bewerbungsverfahrensfür diese Beihilfen beinhalten – beispielsweise, wenn einer gehörlose Person kein Gebärdendolmetscher für eine Anhörung zur Verfügung gestellt wurde. Mit anderen Worten, auch wenn wir Probleme im Hinblick auf den Zugang zu diesen Programmen untersuchen können, ist jedoch eine Prüfung nicht möglich, inwiefern die gesetzlichen Bestimmungen dieser Programme oder der Arbeitslosenversicherung im Einzelfall angewendet wurden, z.B. was die Entscheidungen über die Leistungsberechtigung oder Beihilfen betrifft. OWCP und die Arbeitslosenversicherung verfügen über ihre eigenen Widerspruchsverfahren, die im Regelfall in den Bescheiden enthalten sind.
Informationsquellen auf staatlicher und kommunaler Ebene
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Arbeitsrecht vieler US-Bundesstaaten umfassenderen Schutz als das Bundesrecht bietet. Möglicherweise bedarf es einiger Recherche, um die für Diskriminierungs- und Beschäftigungsangelegenheiten zuständige Stelle/Behörde zu finden – bei diesen Stellen/Behörden handelt es sich üblicherweise um Menschen- oder Bürgerrechtskommissionen bzw. um sogenannte Agenturen zur Durchsetzung fairer Arbeitsverhältnisse. Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.justice.gov/crt/legalinfo/stateandlocal.php
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Das CRC und andere Bundesbehörden KÖNNEN unter Umständen Beschwerden untersuchen, die sich auf eine vorgebliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung beziehen. Dies hängt von der Art oder dem Umstand der mutmaßlichen Diskriminierung ab. (Das CRC und andere Bundesbehörden KÖNNEN Beschwerden untersuchen, die sich auf eine Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität beziehen.) In Fällen, in denen das CRC oder andere Bundesbehörden Beschwerden wegen der sexuellen Orientierung nicht untersuchen können, bieten möglicherweise die folgenden Links eine Orientierungshilfe, ob Gesetze einzelner Bundesstaaten einen besseren Schutz vor Diskriminierung bieten als die Bundesgesetze:
Weitere Informationen über Hilfestellungen
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie sich an die US-Bürgerrechtskommission wenden. Sie leitet Ihr Anliegen an die zuständige Bürgerrechtsstelle weiter. Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich an folgende Adresse:
U.S. Commission on Civil Rights
Office of Civil Rights Evaluation
Attn: Complaints Referral
624 Ninth Street, NW
Washington, DC 20425
(202) 376-8513
(800) 552-6843
TTY: (202) 375-8116
Fax: (202) 376-7754
http://www.usccr.gov/filing/complaint.php
oder
Federal Coordination and Compliance Section - NWB
Civil Rights Division
U.S. Department of Justice
950 Pennsylvania Avenue, N.W.
Washington, D.C. 20530
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich telefonisch an:
(888) 848-5306 - Englisch und Spanisch
(202) 307-2222 (Sprachnachricht)
(202) 307-2678 (TDD)
http://www.justice.gov/crt/about/cor/complaint.php
Weitere Quellenhinweise
Informationsunterlagen in ähnlicher Form vom US-Gesundheitsministerium erstellt. Diese finden Sie unter:
www.hhs.gov/ocr/civilrights/otherenforcementagencies.html
Weitere Quellen zu behördenspezifischen Bürgerrechtsinformationen finden Sie unter:
http://www.justice.gov/crt/about/cor/fedagencies.php
Weitere Informationen zur Art und Weise der Behandlung von Bürgerrechtsfragen finden Sie unter:
http://www.eeoc.gov/federal/whatothersdo.cfm
Ressort Faires Wohnrecht und Chancengleichheit (Office of Fair Housing and Equal Opportunity, FHEO) CRC